Der Diversity-Bericht der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) zeigt, dass die 127 von der Deutschen Bundesbank untersuchten deutschen Kreditinstitute einen unterdurchschnittlichen Frauenanteil in den Aufsichtsräten und Vorständen haben, im Vergleich zum übrigen Europa. Das Gleiche gilt für die Positionen auf der Führungsebene.
Im Durchschnitt sind in deutschen Instituten neun Prozent der Vorstandspositionen und 21 Prozent der Aufsichtsrats- bzw. Vorstandspositionen von Frauen besetzt. Der europäische Durchschnitt liegt dagegen bei 18% bzw. 26%.
Während von allen 662 untersuchten europäischen Kreditinstituten 78 % eine Politik der Vielfalt verfolgen und 62 % eine Zielvorgabe für das unterrepräsentierte Geschlecht (Gender Target) haben, sind es bei den deutschen Banken nur 65 % bzw. 45 %. Der Bericht enthält keine Angaben zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle auf Länderebene. Dem Bericht zufolge liegt das geschlechtsspezifische Lohngefälle im Management bei 16 % und in Verwaltungs- oder Aufsichtsorganen bei 23 %.
Die BaFin erwartet, dass die von ihr beaufsichtigten Kreditinstitute Diversity-Leitlinien aufstellen. Auch das Kreditwesengesetz (KWG) enthält gesetzliche Regelungen für Verwaltungs- oder Aufsichtsorgane, deren Einhaltung sie bei den beaufsichtigten Unternehmen überwacht. Dazu gehören das Gebot der geschlechtsneutralen Vergütung sowie das Verbot der Diskriminierung bei der Vergütung aufgrund des Geschlechts nach § 25d Abs. 5 Satz 2 und 3 KWG oder die Verpflichtung, ein Ziel zur Förderung der Vertretung des unterrepräsentierten Geschlechts und eine entsprechende Strategie zu entwickeln (§ 25d Abs. 11 Nr. 2 KWG ).
Auch der EBA-Bericht zur Diversität fordert die nationalen Aufsichtsbehörden auf, sicherzustellen, dass alle Institute über eine Diversitätspolitik verfügen und die Vergütung geschlechtsneutral erfolgt.