Widerrufsfrist für Altverträge endet am 27. Juni 2015
2015-06-11
Mit der neuen Widerrufsbelehrung zum 13.06.2014 wurde in Art. 229 §32 EGBGB eine Übergangsfrist zur Erklärung des Widerrufs bei sog. Altverträgen eingeräumt, die regelmäßig am 27. Juni 2015 endet!Artikel lesen