KMU Förderung – ZIM Anträge für FuE-Projekte ab 15.05.2015 erstmalig einreichbar.

Mittelständische Unternehmen können ab dem 15.05.2015 wieder ZIM-Zuschüsse für Ihre FuE-Projekte beantragen. Basis ist die neue Förderrichtlinie des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie BMWI.

BildBWMI: Förderanträge für das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) können ab dem 15.05.2015 wieder eingereicht werden.

KMU`s stehen somit weiterhin für anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Projekte) nicht rückzahlbare Zuschüsse zur Verfügung.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) hat gem. der neuen Förderrichtlinie vom 15.04.2015 die Laufzeit von ZIM bis Ende 2019 verabschiedet. ZIM-Anträge von Unternehmen können so laufend bis Ende 2019 eingereicht werden.

ZIM-Neuerungen in Kurzform:
Die neue ZIM-Richtlinie beinhaltet zahlreiche Neuerungen für KMU`s. Dies sind einerseits mögliche höhere Projektkosten und damit auch höhere ZIM-Zuschüsse für Unternehmen, andererseits besteht nun wieder die Möglichkeit für Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern für Ihre Entwicklungen / Innovationen ZIM Förderanträge einzureichen.
Auch hat sich in Bezug auf die Höhe der ansetzbaren Personalkosten eine Erhöhung ergeben.

Allein bis zum Jahresende 2014 wurden 28.000 FuE-Vorhaben bewilligt und nicht rückzahlbare Zuschüsse in Summe von 3,8 Mrd. Euro an KMU`s ausbezahlt.

Wir informieren Sie gerne im Detail und prüfen kostenlos inwieweit Ihre FuE-Vorhaben Chancen auf den Erhalt von nicht rückzahlbaren ZIM-Zuschüsse haben und Sie die Förderkriterien erfüllen.
Nutzen Sie dieses einzigartige Finanzierungsinstrument aktiv für Ihre Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.

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