Viele Möglichkeiten für Pflegebedürftige bleiben ungenutzt

Alle Möglichkeiten auf einen Blick

Bild2,6 Millionen Deutsche sind pflegebedürftig – zweieinhalb mal so viele Menschen, wie im gesamten Saarland leben. Weniger als ein Drittel dieser Pflegebedürftigen wird in Heimen versorgt. Die große Mehrheit der Deutschen kümmert sich zuhause selbst um ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder. Für sie bleibt es ein Drahtseilakt: Gerne möchte man familiäre Verantwortung übernehmen und etwas zurückgeben. Doch die Pflege ist häufig anstrengend und eine nicht von der Hand zu weisende finanzielle und zeitliche Belastung. Das Geld dafür: zu knapp bemessen.

Bürokratische Hürden, fehlende Ersparnisse, die eigene Berufstätigkeit und die fehlende Zeit, sich in die Materie einzuarbeiten, stehen dabei erschwerend im Weg. Doch Menschen, die ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder pflegen, übernehmen nicht nur familiäre Verantwortung. Sie entlasten außerdem den Staat. Deswegen haben sie Anspruch auf eine Reihe von zusätzlichen Leistungen. Erstaunlich oft bleiben diese Leistungen jedoch ungenutzt. Oft sind sie schlichtweg nicht bekannt. Die Zuschüsse für die Verbesserung des Wohnumfeldes nutzen beispielsweise nur 2,8% aller Pflegebedürftigen. Und das, obwohl es dafür bis zu 4000 EUR pro Maßnahme gibt. Die GutGuenstigVersichert GmbH hat jetzt reagiert. Sie hat alle Informationen zu diesem Thema auf einer übersichtlichen Infografik zusammengetragen. So können Angehörige, die diese Verantwortung übernehmen, sich auf einen Blick informieren und sichergehen, keine Möglichkeiten der Unterstützung ungenutzt zu lassen.

Die so oft ungenutzten Zuschüsse für die Verbesserung des Wohnumfeldes können zum Beispiel für den Einbau eines Treppenliftes, den Umbau des Bades oder das Entfernen von Türschwellen genutzt werden – alles keine billigen Maßnahmen, die eine erhebliche Verbesserung für die Pflegebedürftigen darstellen. Verbreitet ist auch der Irrglaube, dass technische Hilfsmittel für Pflegebedürftige wie Rollatoren, Pflegebetten oder Hausnotrufgeräte nur durch Gutachter oder Gutachterinnen des Medizinischen Dienstes empfohlen werden können. Auch Pflegedienste können eine solche Empfehlung aussprechen. Ärzte und Ärztinnen können die entsprechenden technischen Hilfsmittel ebenfalls verschreiben. Und sollten zustehende, finanzielle Pflegeleistungen einmal nicht genutzt werden, sind sie nicht verloren. Die Leistungen können umgetauscht oder sogar auf die Folgemonate übertragen werden.

Der Blick auf die Infografik der GutGuenstigVersichert GmbH lohnt sich also in jedem Fall. Dort sind alle Leistungen, ihre Zusammensetzung und Errechnung, die zusätzlichen Möglichkeiten, sowie alle weiteren Infos rund um die Unterstützung im Pflegefall noch einmal übersichtlich zusammengefasst. Interessierte, die sich um ihre pflegebedürftigen Angehörigen kümmern und ihre Möglichkeiten nicht ungenutzt lassen wollen, finden die Infografik auf https://www.gutguenstigversichert.de/pflegefall_was_nun.html.

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